Zum Hauptinhalt springen

E-Rezept CardLink vs. App vs. eGK: Welche Methode funktioniert am besten für Ihre Apotheke? (2026)

Es gibt vier Wege, wie Patientinnen und Patienten ein E-Rezept in Ihrer Apotheke einlösen können: über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die offizielle E-Rezept-App, einen Papierausdruck mit QR-Code oder über CardLink. Die meisten Apothekeninhaberinnen und -inhaber kennen diese Optionen. Deutlich weniger haben jedoch einen klaren Überblick darüber, wie sich diese Wege konkret unterscheiden, welche davon tatsächlich genutzt werden und — entscheidend — welche Veränderungen bevorstehen.

Im Jahr 2026 befindet sich die Einlösung des E-Rezepts in einer Übergangsphase. CardLink wird eingestellt. Ein neues Verfahren namens PoPP wird eingeführt. Die eGK hat sich als dominierende Methode in der Vor-Ort-Versorgung etabliert — und Papierausdrucke spielen trotz digitaler Diskussion weiterhin eine relevante Rolle im Apothekenalltag.

Ein fundiertes Verständnis dieser Situation ist zentral für die Schulung Ihres Teams, die Steuerung von Patientenerwartungen und die Vorbereitung auf kommende Entwicklungen. Dieser Leitfaden erläutert alle Methoden strukturiert — was sie sind, wie sie aus Sicht der Apotheke funktionieren, wer sie nutzt und wie ihre zukünftige Entwicklung aussieht.

Realität im Alltag: Welche Methoden tatsächlich genutzt werden

Bevor die einzelnen Prozesse betrachtet werden, ein Blick auf die aktuelle Nutzung: Laut einer ABDA-Umfrage unter deutschen Apotheken (Februar 2024) ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die mit Abstand am häufigsten genutzte Methode zur Einlösung von E-Rezepten in der Apotheke. Sie erfordert keine zusätzlichen Schritte für Patientinnen und Patienten — lediglich die bereits vorhandene Karte. Diese Einfachheit hat sie zur dominierenden Lösung gemacht. Papierausdrucke mit QR-Code stellen weiterhin einen relevanten Anteil der täglichen Einlösungen dar, insbesondere in Regionen, in denen Arztpraxen standardisierte Druckprozesse etabliert haben. Die Nutzung der App nimmt zu, bleibt jedoch insgesamt gering — unter anderem aufgrund der initialen Einrichtung. CardLink wird aktuell schrittweise abgeschafft.

Methode 1: Elektronische Gesundheitskarte (eGK) — Standard in der Vor-Ort-Apotheke

Die Patientin bzw. der Patient übergibt die Gesundheitskarte. Diese wird in ein zertifiziertes Kartenterminal gesteckt. Das Apothekenverwaltungssystem (AVS) stellt eine Verbindung zum E-Rezept-Fachdienst her und ruft alle offenen Verordnungen ab. Die Apotheke wählt die entsprechende Verordnung aus, gibt das Arzneimittel ab und die Verordnung wird automatisch als eingelöst markiert.

Anforderungen an die Apotheke
  • Zertifiziertes stationäres Kartenterminal
  • Aktive TI-Anbindung (Telematikinfrastruktur)
  • AVS mit E-Rezept-Modul

Die eGK ist die effizienteste und stabilste Methode für die Vor-Ort-Abgabe. Sie minimiert Rückfragen und technische Unsicherheiten. Die Abwicklung ist standardisiert und unabhängig von zusätzlichen Patientenvoraussetzungen. Die eGK ist als langfristiger Standard etabliert und wird von gematik sowie ABDA als primärer Einlöseweg im stationären Umfeld unterstützt.

Einschränkungen

  • Nur vor Ort nutzbar
  • Physisches Terminal erforderlich
  • Alternativer Einlöseweg notwendig, wenn Karte nicht verfügbar

Methode 2: Papierausdruck mit QR-Code — weiterhin verbreitet

Die Arztpraxis erstellt einen Ausdruck mit DataMatrix-QR-Code. Dieser wird in der Apotheke gescannt. Das AVS ruft daraufhin die Verordnung aus dem E-Rezept-Fachdienst ab.

Diese Methode ist operativ vertraut und häufig im Einsatz. Wichtig für die Schulung: Der Ausdruck ist kein Rezept, sondern lediglich ein Zugriffsschlüssel auf die digitale Verordnung. Bei beschädigtem QR-Code kann das Rezept weiterhin über die eGK abgerufen werden.

Einschränkungen

  • Abhängigkeit vom Ausdruck durch die Arztpraxis
  • Verlust oder Beschädigung möglich
  • Weiterhin papierbasiert

Methode 3: E-Rezept-App — digital, mit begrenzter Nutzung

Die Patientin bzw. der Patient nutzt die offizielle E-Rezept-App der gematik. Verordnungen werden dort angezeigt. In der Apotheke wird ein QR-Code aus der App gescannt.

Besonderheiten
  • Übersicht über aktive Verordnungen
  • Speicherung von Verordnungen bis zu 100 Tage
  • Verwaltung von Familienprofilen
  • Möglichkeit zur Vorbestellung bei Apotheken

Der Ablauf entspricht dem Scan eines Papiercodes. Unterschiede bestehen primär auf Patientenseite. Unterstützung bei der Orientierung innerhalb der App kann erforderlich sein.

Einschränkungen

  • Einrichtung mit PIN und NFC-Gerät erforderlich
  • Geringe Nutzung insbesondere bei älteren Patientengruppen
  • Abhängigkeit von funktionierendem Smartphone

Methode 4: CardLink — aktuell nutzbar, Auslaufmodell bis Januar 2027

Patientinnen und Patienten nutzen eine Apotheken-App, um ihre Gesundheitskarte per NFC einzulesen. Die Daten werden über die TI an die Apotheke übermittelt. Die Verordnung wird abgerufen und kann z. B. für Versand oder Abholung verarbeitet werden.

Primär durch Versandapotheken genutzt, weniger im stationären Bereich.

Für Apotheken ohne digitale Vorbestell- oder Versandlösung ist CardLink meist von geringer Relevanz.

⚠️ CardLink endet am 31. Januar 2027 (gematik). Übergangsphase mit PoPP: August 2026 bis Januar 2027.

Einschränkungen

  • Keine langfristige Perspektive
  • Technische Anforderungen auf Patientenseite
  • Nutzung primär im Online-Kontext

Nachfolge von CardLink: PoPP (Proof of Patient Presence)

PoPP ist ein neues Verfahren zur Bestätigung der Anwesenheit bzw. Authentizität einer Patientin oder eines Patienten im Versorgungskontext.

Funktionsweise

Anstelle der Übertragung von Kartendaten erzeugt PoPP ein kryptografisch gesichertes Token. Dieses bestätigt den Versorgungskontext (z. B. Apotheke oder Telemedizin), ohne dass Kartendaten übertragen werden müssen.

Zeitplan
  • Juli 2026: Einführung in ersten Apotheken
  • August 2026 – Januar 2027: Parallelbetrieb mit CardLink
  • Januar 2027: vollständige Ablösung von CardLink
  • Ende 2026+: Erweiterung auf telemedizinische Anwendungen

Bedeutung für Ihre Apotheke

Ohne digitale Vorbestellprozesse besteht zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Bei bestehenden digitalen Angeboten sollte frühzeitig die Integration mit dem Softwareanbieter abgestimmt werden.

Vergleich der Einlösemethoden

KriteriumeGKAppPapierCardLink
Vor Ort nutzbar✅ Ja✅ Ja✅ Ja⚠️ Eingeschränkt
Online nutzbar❌ Nein✅ Ja❌ Nein✅ Ja (bis 2027)
Smartphone erforderlich❌ Nein✅ Ja❌ Nein✅ Ja
PIN erforderlich❌ Nein✅ Ja (Einrichtung)❌ Nein✅ Ja
Terminal erforderlich✅ Ja✅ Scanner✅ Scanner❌ Nein
Nutzung (2024)Dominant (ABDA)NiedrigHäufigOnline
Zukunft✅ Langfristig✅ Langfristig✅ Bestehend❌ Endet

Welche Methode sollte Ihre Apotheke priorisieren?

Für die Vor-Ort-Abgabe: Fokus auf eGK

Die eGK bietet den stabilsten und einfachsten Ablauf.

Für Papierausdrucke: Schulung als Schwerpunkt

Mitarbeitende sollten den Umgang mit beschädigten Codes und Alternativen sicher beherrschen.

Für die App: Grundlagenkenntnis ausreichend

Keine intensive Schulung erforderlich, jedoch grundlegende Orientierungshilfe sinnvoll.

Für CardLink und PoPP: Strategische Planung

Insbesondere bei vorhandenen digitalen Angeboten ist frühzeitige Planung relevant.

Hinweis zur digitalen Patientenkommunikation

Die Kombination aus Vorbestellung, Abholung und digitaler Kommunikation kann Prozesse effizienter gestalten und die Patientenerfahrung verbessern. Systeme, die diese Funktionen bündeln, reduzieren operativen Aufwand und erleichtern die Anpassung an regulatorische Veränderungen.

Über Mediloon

Mediloon ist ein Healthtech-Unternehmen mit Sitz in Leipzig und entwickelt digitale Infrastruktur für deutsche Apotheken — darunter E-Rezept-Integration, Apotheken-Apps, Click & Collect, Botendienst-Koordination und den KI-Assistenten Medi. Dieser Beitrag ist Teil der Mediloon-Leitfadenreihe zur Digitalisierung im Apothekenwesen. Er dient allgemeinen operativen und regulatorischen Informationen. Bei konkreten Rechts- oder Compliance-Fragen zum Einsatz von KI-Systemen in Ihrer Apotheke empfiehlt sich die Rücksprache mit Ihrer zuständigen Apothekerkammer oder qualifizierter Rechtsberatung.